Das Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs)

Das Schuldenregulierungsverfahren - oder landläufig auch Privatkonkurs genannt - erlaubt jedem, der kein Unternehmer mehr ist, seine bestehenden Verbindlichkeiten durch Schuldennachlass zu regeln. Auch wenn es anfangs Unbehagen auslöst, sich diesem Thema zu stellen, so sind alle danach froh, den Schritt getan zu haben.

Ziel der anwaltlichen Beratung und Begleitung im Schuldenregulierungsverfahren ist es, mit einen Zahlungsplan den Gläubigern eine leistbare Quote anzubieten und das Verfahren im Regelfall innerhalb von 3 bis 4 Monaten abzuschließen. Mit Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts ist es vielfach möglich, die Gläubiger von der Sinnhaftigkeit der Entschuldung zu überzeugen und so dem Betroffenen eine endgültige Erledigung zu verschaffen.

Für alle Details empfehle ich, mit mir einen Termin zur Erstberatung zu vereinbaren. -> Kontakt

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